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Schwarzarbeit Artikel
Beurteilung: Dieser Artikel stellt ca. die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.
Der Begriff Schwarzarbeit entstammt ursprünglich der deutschen Handwerksordnung. Er genannt dort den Fall, dass ein Handwerker oder ein Handwerksunternehmen eine handwerkliche Tätigkeit ausführt, ohne dafür eine Zulassung zu besitzen, ohne also in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Heute benutzt man den Begriff allgemeiner als illegale Beschäftigung abseits der bestehenden Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Der Begriff wird festgelegt in dem "Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit" vom 6. Februar 1995. Demnach geht es um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne
- a) seiner Mitteilungspflicht gegenüber Arbeits-/Sozialamt nachgekommen zu sein,
- b) ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte auszuüben oder
- c) ein Handwerk auszuüben ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Volkswirtschaftliche Schäden | |
Schwarzarbeit verursacht volkswirtschaftliche Schäden, da dem Staat und den Sozialkassen Einnahmen hinterzogen werden. Die Höhe diese Schäden ist nicht exakt zu beziffern, da sie von unterschiedlichen Grundannahmen und Rechenmodellen abhängen.
Würde die gesamte Schwarzarbeit in reguläre Arbeit gewandelt, wären jährliche Mehreinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe zu erwarten. Diese Annahme vernachlässigt, dass bei einer solchen Umwandlung ein Teil der Arbeiten entfallen würden, da sie für den Einzelnen nicht mehr möglich oder nicht mehr wirtschaftlich wären. Außerdem führen die Rückwirkungen durch den Wirtschaftskreislauf oder durch mögliche Steuersenkungen zu Auswirkungen, die nicht leicht zu berechnen sind.
Nach einer Studie des Handelsblatt (Nr. 2, 05.01.04, S. 4) werden 17 Prozent (370 Milliarden €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit geleistet. Dies entspricht circa 5,5 Millionen Arbeitsplätzen. 98 Prozent aller Haushaltshilfen sind dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und in dem Schnitt kostet eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50 - 70 €.
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Bekämpfung der Schwarzarbeit | |
Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2004 in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig. Problematisch bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind die immensen Kosten des Fahndungsapperates und der Finanzverwaltung. Hier ist darauf zu achten, dass Aufwand und Nutzen in einem geeigneten Verhältnis stehen
Die vollständige Abschaffung von Schwarzarbeit ist in der heutigen Gesellschaft faktisch nicht möglich. Dies würde bedingen, dass keine Steuern oder Sozialabgaben auf jegliche Arbeitsleistung erhoben werden.
Die Abschaffung der Steuern wäre müsste in letzter Kosequenz die Abschaffung aller Steuern fordern. Würde dies nicht erfolgen gäbe es stets wieder einen Anreiz das offizielle System durch illegale Beschäftigung zu umgehen.
Die Abschaffung der Sozialabgaben wäre möglich, würde aber die Gefahr von sozialen Unruhen verstärken, da gerade sozial Schwache auf das Sozialsystem angewiesen sind.
Siehe auch:Prekarisierung
Buch-Tipp: Handbuch Arbeitsstrafrecht. Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko Die Beschreibung für das Buch " Handbuch Arbeitsstrafrecht. Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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